easyboxen sind Feuerwerke der Kategorie 2 und können ausschließlich an Silvester ohne Genehmigung gezündet werden. An allen anderen Tagen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 SprengV.
Als erstes sollten Sie telefonisch bei Ihrer Gemeinde oder Stadt nach einer Feuerwerksgenehmigung fragen. Erfragen Sie, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, wie hoch die Kosten dafür sind und ob es einen festen Vordruck für den Antrag gibt.
Gibt es für die Gestaltung des Antrags keine Formvorschriften, können Sie auch unser Formular verwenden. Einfach Antrag ausfüllen und abgeben. Nur durch Vorlage der Genehmigung können Sie die Easybox bei uns bestellen.
Der Abbrand von Lichterbildern ist auf privatem Gelände genehmigungsfrei. Hierfür benötigen wir von Ihnen lediglich eine T1-Bestätigungund eine Ausweiskopie für den Altersnachweis.